Kulturerbe-Verträglichkeitsprüfung für die UNESCO-Welterbestätte „Schlösser Augustusburg und Falkenlust in Brühl“

Die „Schlösser Augustusburg und Falkenlust in Brühl“ gehören zu den frühesten und besten Beispielen der Rokoko-Architektur des 18. Jahrhunderts in Deutschland und wurden mit ihren Gärten 1984 in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommen. Innerhalb des eingetragenen Welterbegebietes soll eine neue Buswendeschleife entstehen, um die bestehende Verkehrssituation zu verbessern.

Die Kulturerbe-Verträglichkeitsprüfung hat zum Ziel, die möglichen Auswirkungen des geplanten Projektes auf den außergewöhnlichen universellen Wert der Welterbestätte zu identifizieren, zu bewerten und ggf. Vorschläge zur Minimierung möglicher negativer Einflüsse zu erarbeiten. 

Auftraggeber:
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG)

Status / Resultat:
In Bearbeitung, Fertigstellung geplant für 2021