Erarbeitung eines Konzepts für Pufferzonen, Trier

In Trier und in der Umgebung der Stadt wurden 1986 verschiedene aus der römischen Periode der Stadt datierende Denkmäler in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommen. Im Zuge der Nominierung für die UNESCO-Welterbeliste wurden keine Pufferzonen für die Welterbegebiete definiert, da dies zum damaligen Zeitpunkt nicht gefordert war. Da im Rahmen der Operational Guidelines for the Implementation of the World Heritage Convention mittlerweile die Einrichtung von Pufferzonen ausdrücklich gefordert ist, sollen diese nun für das Trierer Welterbe definiert werden. Dabei ist zu beachten, dass in Trier zurzeit ebenfalls intensiv diskutiert wird, wie verschiedene Stellen des Stadtgebiets weiter verdichtet werden können, u.a. um der derzeit hohe Nachfrage nach Wohnraum nachzukommen. Im Zuge der Formulierung eines Vorschlags zur zukünftigen Festlegung der Pufferzonen in Trier gilt es deshalb, Zielkonflikte mit dieser zentralen Aufgabe der Trierer Stadtentwicklung zu vermeiden.

Auftraggeber:  

Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz

Status / Resultat: 

In Bearbeitung.